Spenden an Feuerwehren ab 2012 steuerlich absetzbar
Voraussetzungen für die Spendenbegüstigung
- Es sind Spenden begünstigt, die ab dem 1. Jänner 2012 gegeben werden (maßgeblich
Valutatag).
- Es sind nur Spenden an Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände begünstigt.
- Nicht begünstigt sind Spenden an Betriebsfeuerwehren (auch wenn freiwillig) und Berufsfeuerwehren.
Ebenso nicht begünstigt sind Spenden an nahestehende Vereine (Kameradschaftsvereine,
Museumsverein u.Ä). - Unterabschnittskommandanten, Abschnittsfeuerwehrkommanden oder Bezirksfeuerwehrkommanden
sind Teile (Untergliederungen) des Landesfeuerwehrverbandes und demnach ebenfalls
spendenbegünstigte Empfänger.
- Der Spender kann während eines Kalenderjahres bis zu 10% seines Einkommens des Vorjahres
(Netto nach Abzug Sozialversicherung, sonstiger Werbungskosten und Sonderausgaben,
aber vor Abzug von Lohn- und Einkommensteuer) steuerbegünstigt spenden. In diese
10% sind jedoch alle Spenden an spendenbegünstigte Organisationen zusammen zu rechnen.
- Dem Spender ist eine Spendenquittung auszustellen, welche dieser auf Verlangen dem
Finanzamt vorzulegen hat.
Die Spendenquittung muss jedenfalls aufweisen:
- Name (Vor- und Zuname oder firmenmäßige Bezeichnung) des Spenders
- Anschrift des Spenders
- Name des Spendenempfängers
- Höhe der Spende
- Datum des Spendeneingangs